ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

BEK Service GmbH
Westendstr. 2A
87439 Kempten (AllgÀu)
im folgenden “Anbieter” genannt

 

1. PrÀambel, Geltungsbereich, Definitionen
1.1 Der Anbieter erbringt Werk- bzw. Dienstleistungen auf dem Gebiet der EDV und Multimedia (Internet, CD-ROM). Hierzu gehören u.a. Programmierung, Hard-/Software-Konfigurationen und Installationen, die Erstellung von EDV-gestĂŒtzten Layouts und Grafiken, Events, Rollout, VoIP Lösungen, Foto & Film, Domain und Hosting, Colocation, Marketing, die Anfertigung von Konzepten, SEO, SEA  und redaktionellen sowie Recherche-Arbeiten (nachfolgend insgesamt als “Produkte” oder “Produkt” bezeichnet) und schließlich SEA Beratung, SEO Beartung, Marketing, Promotion, Management- und Beratungsleistungen (nachfolgend insgesamt als “Dienstleistungen” oder “Dienstleistung” bezeichnet). Oftmals sind an der DurchfĂŒhrung eines Projektes des Kunden neben dem Anbieter weitere Auftragnehmer beteiligt. Vielfach handelt es sich dabei um Agenturen, die z.B. auf der Grundlage einer vom Anbieter erstellten und programmierten Homepage, eines Layouts o.Ă€. lediglich die redaktionellen Inhalte einfĂŒgen.

1.2 Sinn und Zweck dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen ist es unter anderem, einerseits den berechtigten Kunden die entsprechenden Nutzungsrechte an den Leistungen des Anbieters zu gewĂ€hren und andererseits eine mißbrĂ€uchliche AusĂŒbung der Nutzungsrechte durch dritte Personen zu vermeiden.

1.3 Die nachstehenden GeschĂ€ftsbedingungen gelten fĂŒr die vom Anbieter ermöglichte Nutzung sĂ€mtlicher dem Kunden ĂŒberlassener Produkte bzw. Dienstleistungen. Diese Bedingungen gelten außerdem fĂŒr jedes Update der Produkte.

1.4 Die Kunden erhalten vom Anbieter die Nutzungsrechte an den Produkten zu den nachfolgenden Bedingungen.

1.5 Nachfolgende Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen des Anbieters gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen des Anbieters abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hĂ€tte ausdrĂŒcklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen des Anbieters gelten auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender oder von den Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausfĂŒhrt. Die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen des Anbieters gelten auch fĂŒr zukĂŒnftige GeschĂ€fte mit dem Kunden, die unter den Anwendungsbereich der Nr. 1.1 fallen. Eine vorbehaltlose AusfĂŒhrung einer Lieferung oder Leistung gilt nicht als konkludente Zustimmung zu den vom Anbieter abweichenden AGB des Kunden, selbst bei Kenntnis des Anbieters von den Abweichungen.

1.6 Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen gelten nur gegenĂŒber Unternehmen sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.

1.7 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige fĂŒr die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur VerfĂŒgung stellen.

1.7 In diesen GeschÀftsbedingungen bedeuten:

DatentrÀger: elektronisches Speichermedium wie z. B. USB-Stick, Diskette, Magnetband, CD-ROM oder Festplatte zur dauerhaften Festlegung von maschinenlesbaren Informationen;
Download: die DatenfernĂŒbertragung zur dauerhaften elektronischen Speicherung von maschinenlesbar erfaßten, in einer Datenbank elektronisch gespeicherten Werken oder sonstigen Daten in einem Rechner des Endnutzers;
Rechner: vom Nutzer verwendete technische Vorrichtung zur Bearbeitung von maschinenlesbaren Daten, u.a. bestehend aus Speicher, Bildschirm und Drucker;
Speicherung: die elektronische Eingabe von Werken oder sonstigen maschinenlesbaren Daten in einen Rechner mittels Tastatur, deren Einspielung in maschinenlesbarer Form auf DatentrÀger oder deren elektronische Eingabe durch Scanner.
Entstehen im Übrigen im Rahmen der Nutzung Uneinigkeiten zwischen den Vertragsparteien ĂŒber den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, QualitĂ€tserfordernisse, Formatanforderungen o.Ă€., sind die jeweiligen zurzeit des Vertragsabschlusses gĂŒltigen DIN-Normen einzuhalten.

2. Nutzung
2.1 Urheberrecht Die Produkte einschließlich ihrer Softwarebestandteile, Programm- und Datenkonzeptionen sind urheberrechtlich geschĂŒtzt. Der Kunde erkennt sĂ€mtliche Rechte des Anbieters an den Produkten und Dienstleistungen (Patente, Markenrechte, Urheberrechte, GeschĂ€ftsgeheimnisse etc.) uneingeschrĂ€nkt an.

2.2 Nutzungsrechte des Kunden Der Anbieter rĂ€umt dem Kunden fĂŒr das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht ĂŒbertragbares, nach den Ziffern 2.3 bis 2.7 beschrĂ€nktes Nutzungsrecht an den Produkten und Dienstleistungen nur zum eigenen Gebrauch ein. SĂ€mtliche darĂŒber hinausgehenden urheberrechtlichen Nutzungsrechte an den Produkten und Dienstleistungen verbleiben beim Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese vorstehenden Nutzungsrechte an Dritte weiterzuĂŒbertragen und/oder in sonstiger Weise weiterzugeben.

2.3 Mehrfachverwendung und Netzwerkeinsatz Die Nutzung eines Produktes bzw. einer Dienstleistung beschrĂ€nkt sich auf das von dem Kunden betriebene Netzwerk. Die Erlaubnis zum Netzwerkeinsatz umfaßt nicht die Benutzung des Netzwerkes durch Dritte. Ein mehrfaches Download oder sonstiges Speichern erweitert nicht die Nutzungsrechte des Kunden; seine Rechte verbleiben in dem Umfang bestehen, als wĂ€ren die Produkte/Dienstleistungen nur einmal abgerufen worden.

2.4 VervielfĂ€ltigung Der Kunde darf ein Produkt nur vervielfĂ€ltigen, soweit die jeweilige VervielfĂ€ltigung fĂŒr die vertragsgemĂ€ĂŸe Nutzung des Produktes unbedingt erforderlich ist. Zu den erforderlichen VervielfĂ€ltigungen zĂ€hlen die Installation auf dem jeweils eingesetzten Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden eines Produktes in den jeweiligen Arbeitsspeicher. Die Herstellung einer – zwingend als solche gekennzeichneten – Sicherungskopie durch den Kunden ist zulĂ€ssig; es darf jedoch grundsĂ€tzlich nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Ist aus GrĂŒnden der Datensicherheit oder Sicherstellung einer schnellen Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall turnusmĂ€ĂŸige Sicherung des gesamten Datenbestandes einschließlich der eingesetzten Computerprogramme unerlĂ€sslich, darf der Kunde Sicherungskopien in der zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden DatentrĂ€ger sind entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dĂŒrfen nur zu rein archivarischen Zwecken verwendet werden. Schutzrechtsvermerke sind im Falle einer zulĂ€ssigen VervielfĂ€ltigung vollumfĂ€nglich aufrechtzuerhalten.

2.5 Sicherungsmaßnahmen des Kunden Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die Produkte/ Dienstleistungen sowie auf das ggf. vorhandene Begleitmaterial durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die DatentrĂ€ger/Sicherungskopien sind an einem gegen den unbefugten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrĂŒcklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie die Bestimmungen des Urheberrechts hinzuweisen.

2.6 Dekompilierung und Änderung von Software-Produkten Sofern es sich bei den Produkten um Software handelt, sind die RĂŒckĂŒbersetzung der Objektprogrammform in die Quellprogrammform (Dekompilierung/Re-Assembling) sowie sonstige Arten der RĂŒckerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen des Produktes (Reverse-Engineering) unzulĂ€ssig, es sei denn, der Anbieter ist in Konkurs gefallen und hat keine Vorkehrung fĂŒr die weitere Pflege des Produktes getroffen oder solche Handlungen sind zur InteroperabilitĂ€t mit unabhĂ€ngig geschaffenen Computerprogrammen erforderlich. Die zum Zwecke der Herstellung der InteroperabilitĂ€t eines ggf. unabhĂ€ngig geschaffenen Computerprogramms erforderlichen Schnittstelleninformationen können gegen Erstattung des Kostenbeitrags beim Anbieter angefordert werden. DarĂŒber hinaus sind ProgrammĂ€nderungen und sonstige Programmbearbeitungen an den Produkten durch den Kunden nicht zulĂ€ssig.

2.7 Keine Änderung von Schutzrechtshinweisen Der Kunde ist unter keinen UmstĂ€nden befugt, Änderungen von in den Produkten/Dienstleistungen enthaltenen Firmen, Marken, Urheberrechtsvermerken und sonstigen Vermerken ĂŒber Rechtsvorbehalte und Nutzungsberechtigungen vorzunehmen.

2.8 PrĂ€sentationen/Pitches Wird nach einer PrĂ€sentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die PrĂ€sentationunterlagen und die darin enthaltenen EntwĂŒrfe, Werke, Ideen etc. Eigentum des Anbieters. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen PrĂ€sentationsunterlagen unverzĂŒglich an die Agentur zurĂŒckzugeben. Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es dem Anbieter unbenommen die prĂ€sentierten Ideen, Werke, EntwĂŒrfe etc. fĂŒr andere Projekte und Kunden zu verwenden.

3. VergĂŒtung, Rechnungsstellung, Zahlung
3.1 Die an den Anbieter durch den Kunden zu entrichtende VergĂŒtung ergibt sich aus dem jeweils gĂŒltigen Leistungsverzeichnis des Anbieters.

3.2 Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, wird der Angebotspreis in zwei Teilen in Rechnung gestellt:  50% vor Auftragsvergabe, der Restbetrag bei Abnahme der jeweiligen Positionen bzw. Werke. Die VergĂŒtung wird sofort nach Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fĂ€llig. Nach Ablauf von zwei Wochen nach Erhalt der Dienstleistung sowie Zugang der Rechnung kommt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

3.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. ĂŒber dem jeweils geltenden Basiszinssatz gegenĂŒber dem Kunden zu fordern, soweit es sich um Entgeltforderungen handelt. Ansonsten ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. ĂŒber dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist der Anbieter berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde ist zum Nachweis berechtigt, daß dem Anbieter als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

3.4 Die VergĂŒtung versteht sich – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – zuzĂŒglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.5 Wenn der Kunde AuftrĂ€ge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung Ă€ndert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenĂŒber Dritten freistellen.

3.6 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrĂŒcklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zĂ€hlen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und VervielfĂ€ltigungskosten.

4. Vertragsstrafe
FĂŒr den Fall, dass der Kunde die Produkte/Dienstleistungen unter Verstoß gegen die unter Ziffern 2 genannten Bedingungen verwendet, weitergibt oder Dritten in sonstiger Weise zugĂ€nglich macht, ist der Kunde fĂŒr jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß des Fortsetzungszusammenhanges dem Anbieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe von EURO 2.500,00 verpflichtet. Die Geltendmachung von darĂŒber hinausgehenden SchadensersatzansprĂŒchen wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Installation, Einweisung, Fertigstellung und Verzug
5.1 Gegebenenfalls erforderliche Installationen eines Produktes erfolgen ĂŒber einen Download oder in Form der Übergabe eines sonstigen DatentrĂ€gers.

5.2 Bei gesonderter Vereinbarung wird der Anbieter den Kunden und eine bestimmte Anzahl seiner Mitarbeiter nach Installation eines Produktes in die Benutzung des Programms einweisen. Auf Wunsch des Kunden wird der Anbieter die Einweisung wiederholen oder intensivieren; die zusĂ€tzliche Einweisungszeit ist dabei gesondert zu vergĂŒten.

5.3 NachtrĂ€gliche ÄnderungswĂŒnsche des Kunden fĂŒhren zur Aufhebung vereinbarter Termine fĂŒr die Erbringung des Produkts oder der Dienstleistung durch den Anbieter.

5.4 Der Kunde ist zum RĂŒcktritt erst berechtigt, wenn die, dem Anbieter nach FĂ€lligkeit gesetzte, angemessene Frist zur Leistung fruchtlos verstrichen ist. Die Frist ist in der Regel angemessen, wenn sie mindestens vier Wochen betrĂ€gt.

5.5 Setzt der Kunde den Anbieter, wenn dieser bereits in Verzug geraten ist, eine angemessene Frist zur Leistung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, sofern der Anbieter die gesetzte Frist schuldhaft hat verstreichen lassen. Die Frist muss mindestens vier Wochen betragen.

5.6 SchadensersatzansprĂŒche gegen den Anbieter wegen Verzuges richten sich nach Ziffer 7.

6. GewÀhrleistung
6.1 Jede GewĂ€hr fĂŒr die Richtigkeit der Daten aus Datenbanken, die ggf. in dem Produkt/der Dienstleistung enthalten sind, wird ausgeschlossen.

6.2 Stellen sich Produkte im Zeitpunkt des GefahrĂŒbergangs als mangelhaft heraus, so kann der Kunde NacherfĂŒllung verlangen. In diesem Fall kann der Anbieter nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen.

6.3 Ist der Anbieter zur MĂ€ngelbeseitigung/Neuherstellung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese ĂŒber angemessene Fristen hinaus aus GrĂŒnden, die der Anbieter zu vertreten hat, oder schlĂ€gt in sonstiger Weise die MĂ€ngelbeseitigung/Neuherstellung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, vom Vertrag zurĂŒckzutreten oder die VergĂŒtung zu vermindern und Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zu verlangen. Das Recht des Kunden, gem. §§ 634 Nr. 2, 637 BGB den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, wird ausdrĂŒcklich ausgeschlossen.

6.4 Die VerjĂ€hrungsfrist fĂŒr MĂ€ngelansprĂŒche einschließlich Schadensersatzanspruch betrĂ€gt ein Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen VerjĂ€hrungsbeginn. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober FahrlĂ€ssigkeit. FĂŒr den Schadensersatzanspruch gilt im ĂŒbrigen Ziffer 7.1 bis 7.5.

7. Haftung
7.1 Der Anbieter haftet unbeschrĂ€nkt fĂŒr Vorsatz und grobe FahrlĂ€ssigkeit. FĂŒr einfache FahrlĂ€ssigkeit haftet der Anbieter nur und begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung fĂŒr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

7.2 Die Haftung fĂŒr Datenverlust wird zusĂ€tzlich auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschrĂ€nkt, der bei regelmĂ€ĂŸiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wĂ€re.

7.3 FĂŒr die FĂ€lle der anfĂ€nglichen Unmöglichkeit haftet der Anbieter nur, wenn ihr das Leistungshindernis bekannt war oder die Unkenntnis auf grober FahrlĂ€ssigkeit beruht.

7.4 Die vorstehenden HaftungsbeschrĂ€nkungen bzw. -ausschlĂŒsse gelten nicht fĂŒr AnsprĂŒche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

7.5 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschrĂ€nkt ist, gilt dies auch fĂŒr die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer und Mitarbeiter, Vertreter und ErfĂŒllungsgehilfen des Anbieters.

7.6 Mit Ausnahme von AnsprĂŒchen aus unerlaubter Handlung verjĂ€hren SchadensersatzansprĂŒche des Kunden, fĂŒr die nach dieser Ziffer die Haftung beschrĂ€nkt ist, in einem Jahr, gerechnet ab dem gesetzlichen VerjĂ€hrungsbeginn.

8. Untersuchungs- und RĂŒgepflicht
8.1 Der Kunde hat das Produkt unverzĂŒglich nach Lieferung im Hinblick auf dessen Mangelfreiheit zu untersuchen. Offensichtliche MĂ€ngel sind unverzĂŒglich, spĂ€testens innerhalb von 16 Werktagen nach Lieferung des Produktes gegenĂŒber dem Anbieter schriftlich zu rĂŒgen. Die MĂ€ngelrĂŒge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung der MĂ€ngel enthalten.

8.2 MĂ€ngel, die im Rahmen der unter Ziffer 8.1 beschriebenen ordnungsgemĂ€ĂŸen Untersuchung nicht feststellbar sind (versteckte MĂ€ngel), mĂŒssen unverzĂŒglich, spĂ€testens innerhalb von acht Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Einhaltung der unter Ziffer 8.1 dargelegten RĂŒgeanforderungen schriftlich gerĂŒgt werden.

8.3 Bei einer Verletzung der vorstehenden Untersuchungs- und/oder RĂŒgepflicht gilt das Produkt in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

9. Eigentumsvorbehalt, vorzeitiges Erlöschen des Nutzungsrechts des Kunden
9.1 Der Anbieter behĂ€lt sich das Eigentum an dem Produkt bis zur vollstĂ€ndigen Bezahlung sĂ€mtlicher Forderungen des Anbieters aus der GeschĂ€ftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel ist die vollstĂ€ndige Zahlung im vorgenannten Sinne erst bei deren Einlösung erfolgt. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % ĂŒbersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Anbieter.

9.2 Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, vom Vertrag zurĂŒckzutreten und den Vertragsgegenstand zurĂŒckzunehmen sowie Schadensersatz wegen Verzugs geltend zu machen.

9.3 Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Anbieter erlischt das diesbezĂŒgliche Recht des Kunden zur Nutzung und Verwendung des hiervon betroffenen Produktes. SĂ€mtliche vom Kunden angefertigten diesbezĂŒglichen Programmkopien mĂŒssen vom Kunden unverzĂŒglich gelöscht werden.

10. VertragsdurchfĂŒhrung
Grundlage der Agenturarbeit bildet das Briefing, der schriftliche Arbeitsauftrag, Sonstiges des Kunden. Wird das Briefing bzw. Sonstiges mĂŒndlich erteilt, wird der entsprechende Kontaktbericht zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

11. Subunternehmer
Es ist dem Anbieter gestattet, die Produkterstellung und/oder die Erbringung der Dienstleistungen insgesamt oder hinsichtlich einzelner Teilleistungen an Subunternehmer zu ĂŒbertragen.

12. Geheimhaltungs- und Obhutspflicht
Der Kunde verpflichtet sich, sĂ€mtliche im Rahmen des VertragsverhĂ€ltnisses mit dem Anbieter von diesem zugĂ€nglich gemachten Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen UmstĂ€nden als GeschĂ€fts- oder Betriebsgeheimnisses des Anbieters erkennbar sind, unbefristet geheimzuhalten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten – auch nach Beendigung des VertragsverhĂ€ltnisses weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht fĂŒr solche Informationen, die der Allgemeinheit aufgrund von Veröffentlichungen Dritter ohne Zutun des Kunden zugĂ€nglich gemacht worden sind; fĂŒr das Vorliegen einer solchen Ausnahme trĂ€gt der Kunde die Beweislast.

13. Schlussbestimmungen
13.1 Auf das RechtsverhĂ€ltnis zwischen Anbieter und Kunden ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar.

13.2 FĂŒr alle Streitigkeiten aus der GeschĂ€ftsverbindung wird MĂŒnchen als Gerichtsstand vereinbart. Dem Anbieter bleibt es jedoch vorbehalten, auch einen anderen gesetzlich zulĂ€ssigen Gerichtsstand zu wĂ€hlen.

13.3 ErfĂŒllungsort ist der GeschĂ€ftssitz des Anbieters in MĂŒnchen.

13.4 Änderungen und ErgĂ€nzungen sind nur in Schriftform wirksam. Der Verzicht auf diese Regelung bedarf ebenfalls der Schriftform.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen spĂ€teren Umstand verlieren oder sollte sich in diesen Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen eine LĂŒcke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen nicht berĂŒhrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur AusfĂŒllung der LĂŒcke soll eine angemessene Regelung gelten, die bestmöglich dem am nĂ€chsten kommt, was der Anbieter und der Kunde gewollt haben wĂŒrden, sofern sie diesen Punkt bedacht hĂ€tten.

14. Vertragsdauer und KĂŒndigungsfristen
Dieser Vertrag tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden WillenserklĂ€rungen, d.h. Unterzeichnung dieses Dokuments in Kraft. Er wird fĂŒr die in diesem Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag fĂŒr eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekĂŒndigt werden. Das Recht zur fristlosen KĂŒndigung aus wichtigem Grund bleibt unberĂŒhrt. Die KĂŒndigung hat schriftlich zu erfolgen.

15. Zustandekommen des Vertrages
Das VertragsverhĂ€ltnis fĂŒr die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages zwei Wochen gebunden.

16. Weitergabeverbot
SĂ€mtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich fĂŒr die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrĂŒcklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrĂŒckliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.